Beschlussvorlage - 053/2023/0058

Betreff

Selzen; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB; Hier: Bahnhofstraße; Flur 1, Flurstück 8/1 Fristende: 20.01.2025 Umnutzung und Erweiterung eines Nebengebäudes zu Wohnzwecken

Federführung

Körperschaft

Ortsgemeinde Selzen

Beratungsfolge

TerminGremiumZuständigBeschlussAbstimmung
Mo., 02. Dezember 2024 18:00 UhrGemeinderat Selzenbeschließend