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Kommunaler Entschuldungsfonds RLP
Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
In der gemeinsamen Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung zum "Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) wurde vereinbart, ab 2012 ein Entschuldungsprogramm einzurichten, das den Gemeinden und Gemeindeverbänden über eine Laufzeit von 15 Jahren helfen wird, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite deutlich zu reduzieren.
In Anerkennung der in der Rahmenvereinbarung und im Leitfaden zum KEF-RP festgelegten Regelungen, haben die teilnehmenden Gemeinden und Gemeindeverbände einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen.
Gemäß § 5 des Konsolidierungsvertrages sind die Nachweise und der Konsolidierungsvertrag auf der Internetseite der teilnehmenden Kommune einzustellen.