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Rechnungswesen
Information zur elektronischen Rechnungsstellung
Information zur elektronischen Rechnungsstellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 01.04.2025 sind Unternehmen in Rheinland-Pfalz, welche öffentliche Aufträge und Konzessionen erhalten zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kleinunternehmen im Sinne des § 19 UStG.
Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung ist das E-Rechnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz – ERechGRP vom 03.06.2020 konkretisiert durch die E-Rechnungs-Verordnung des Landes(in Kraft getreten am 11.01.2024) zur Umsetzung der EU Richtlinie 2014/55/EU.
Bitte beachten Sie:
Eine Stellung von E-Rechnungen ist ausschließlich über das Landesportal des LDI unter Verwendung des Behördennamen in Kombination mit der richtigen Leitweg-ID zulässig ist.
Informationen zur Rechnungsstellung über das Portal finden Sie unter: https://e-rechnung.service.rlp.de
Oder unter: https://www.vg-rhein-selz.de/exchange/
Behördenname: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz – Zentraler Rechnungseingang
Leitweg-ID: 073395007000-001-86
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz und die Ihr anhängigen Kommunen werden selbstverständlich die bisher eingereichten Rechnungen wie gehabt bearbeiten.
Für die ab dem 01.04.2025 nicht konform eingereichte Rechnungen wird es eine Kulanz basierte Übergangsfrist geben, in welcher auch diese Rechnungen weiterhin wie gehabt bearbeitet werden.
Wir verweisen allerdings darauf, dass kein rechtlicher Anspruch auf Zahlung mittels dieser Rechnungsgrundlage besteht. Mahnungen zu diesen Rechnungen sind somit ebenfalls ohne Rechtsgrundlage und werden nicht berücksichtigt.
Ihre
Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Sant‘ Ambrogio-Ring 33
55276 Oppenheim