Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Auswahl von Zeitungen

Grundsteuerreform

Hilfestellungen bei der Abgabe der Grundsteuererklärung

Hilfestellungen bei der Abgabe der Grundsteuererklärung

Mit dem Start der Erklärungsabgabe zur Feststellung des Grundsteuerwerts sehen sich viele Bürgerinnen und Bürger vor eine große Herausforderung gestellt. Die Finanzämter helfen durch telefonische Auskunft, sind aber aufgrund der hohen Anzahl an Anrufen derzeit stark ausgelastet und es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Deshalb stellt die Finanzverwaltung verschiedene Unterstützungsangebote vor:

Klickanleitung für ELSTER

Hilfe beim Ausfüllen der Feststellungserklärung über ELSTER bietet die vom Landesamt für Steuern erstellte „Klickanleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Diese ist einsehbar unter: https://www.lfst-rlp.de/grundsteuer - hier unter „Unser Service für Sie“. Weitere Hilfe bietet der  „Fragen-Antworten-Katalog“, der  auf der gleichen Seite zu finden ist.

Grundsteuererklärung für einfache Sachverhalte

Darüber hinaus können Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, die im Privateigentum sind, auch die kostenlose Abgabemöglichkeit über die Web-Anwendung: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ nutzen.  Auf die dortige Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ wird ausdrücklich hingewiesen. Aktuell kann dieser Service allerdings nur von Personen genutzt werden, die noch kein ELSTER-Konto haben. Ab September 2022 soll die Nutzung auch mit ELSTER-Konto möglich sein. Im Übrigen können Fragen inhaltlicher und technischer Art zur Web-Anwendung „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ an die E-Mail-Adresse kontakt@grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de gerichtet werden.

Papiererklärungen nur auf amtlichen Vordrucken

Grundsätzlich ist eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung vorgesehen. Ausnahmsweise können Papiervordrucke in sog. Härtefällen verwendet werden. Ob ein solcher Härtefall vorliegt, entscheidet das jeweilige Finanzamt. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Eigentümerin oder ein Eigentümer von Grundbesitz nicht über die technische Ausstattung oder erforderlichen technischen Kenntnisse für eine elektronische Übermittlung verfügt.

Für diese Eigentümerinnen und Eigentümer gibt es folgende Möglichkeiten:

Zum einen  können die als PDF-Dateien unter www.fin-rlp.de/Vordrucke - hier unter „Grundsteuer“ - veröffentlichten amtlichen Vordrucke ausgefüllt und in Papier dem zuständigen Finanzamt übersandt werden. Zum anderen sind alternativ unter Angabe der entsprechenden Gründe, Papiervordrucke in den Service-Centern der Finanzämter erhältlich. Hierbei sollten die Informationsschreiben zur Grundsteuerreform samt Datenstammblatt mitgebracht werden.

Die Service-Center der Finanzämter können diesbezüglich montags von 8:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr ohne eine vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Für das von der Flutkatastrophe betroffene Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler gilt: Das Service-Center ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache geöffnet, da es keinen Wartebereich gibt. Weitere Informationen zur besonderen Situation der von der Flutkatastrophe Betroffenen finden Sie unter: https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/besonderheiten-flutkatastrophe