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3G-Rgeln in den Gebäuden der Verbandsgemeinde
3G-Regeln in den Gebäuden der Verbandsgemeinde
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz will die Bürgerinnen und Bürger beim Besuch in der Verwaltung bestmöglich schützen. Deshalb gilt in allen Gebäuden der Verbandsgemeinde ab Donnerstag, 09.12.2021 die 3G-Regel.
Damit sind das Hauptgebäude "Rondo", das Nebengebäude "Castello" in Oppenheim sowie die Außenstelle in Guntersblum für die Besucherinnen und Besucher mit einem Impf- Genesenen- oder Testnachweis zugänglich. Bei dem Testnachweis muss es sich um einen PCR- oder PoC-Test von einer anerkannten Teststelle handeln, der bei Betreten nicht älter als 48 (PCR-Test) bzw. 24 Stunden (PoC-Test) sein darf. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Zudem gelten in der Verbandsgemeindeverwaltung nach wie vor die bekannten Regeln: In allen Räumen besteht die Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sowie das Abstandsgebot.
Bleiben Sie gesund!
- Ihre Verbandsgemeindeverwaltung -