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Vorgesehene beschränkte Ausschreibungen
Vorgesehene beschränkte Ausschreibungen
Gemäß § 20 Absatz 4 VOB/A werden an dieser Stelle vorgesehene beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb ab einem voraussichtlichen Auftragswert ab 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bekannt gegeben.
Derzeit ist keine beschränkte Ausschreibung vorgesehen.