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Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
An dieser Stelle werden bekannt gegeben:
a)
Auftragsvergaben von Bauleistungen nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb die einen Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigen. (§ 20 Absatz 3 VOB/A).
b)
Freihändige Auftragsvergaben von Bauleistungen ab einen Auftragswert die 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigen. (§ 20 Absatz 3 VOB/A)
c)
Auftragsvergaben von Liefer- und Dienstleistungen nach einer beschränkten Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb die einen Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigen. (§ 30 Absatz 1 UVgO)
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