Öffentliche Vergabe - Teilnahme am wettbewerblichen Dialog beantragen
Leistungsbeschreibung
Öffentliche Auftraggeber (Vergabestellen) können oberhalb der EU-weiten Schwellenwerte einen wettbewerblichen Dialog durchführen. Dieses Verfahren dient der Vergabe besonders komplexer Aufträge. Die Vergabestelle darf den wettbewerblichen Dialog nur durchführen, wenn
- das Auftragsvolumen den festgelegten Schwellenwert überschreitet und
-
sie objektiv nicht in der Lage ist,
- die technischen Mittel anzugeben, mit denen ihr Bedarf und ihre Ziele erfüllt werden können oder
- die rechtlichen und finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzugeben.
Die Vergabestelle gibt das Verfahren in speziellen Ausschreibungsmedien europaweit bekannt. Als EU-weite Ausschreibung muss sie es im EU-Amtsblatt veröffentlichen. Sie muss in der Bekanntmachung ihren Bedarf und ihre Anforderungen darstellen. Erläuterungen kann sie in der Bekanntmachung selbst oder durch eine abrufbare Beschreibung bekannt geben.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage