Leistungsbeschreibung
- Beglaubigte Kopien
(Nur für: Zeugnisse o. ä. für Behörden/Schulen, in Deutschland erstellte Ausweise) - öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen
(z.B. Eintragungen Grundbuch, bei Erbschaften nur zur Vorlage beim Amtsgericht) - amtliche Unterschriftsbeglaubigungen
(z.B. Vollmacht der Vormünder bei Urlaubsreisen Minderjähriger)
Bitte erläutern Sie bei Punkt 1 der Termin Setzung im Freitext, um welche Art der Beglaubigung es sich bei Ihnen Handelt.
Unterlagen Beglaubigte Kopie
- zu beglaubigendes Schriftstück im Original
- Besitzer-in der Zeugnisse persönlich anwesend oder Vollmacht dieser für die anwesende Person
- Ausweisdokument der anwesenden Person
Unterlagen Unterschriftsbeglaubigung
- zu Unterschreibendes Schriftstück im Original
- Unterschreibende Person persönlich anwesend
- Ausweisdokument der anwesenden Person
Die Unterschrift wird vor Ort auf dem Dokument geleistet und daraufhin beglaubigt.
Gebühren
- Beglaubigte Kopie 3,00€ pro Seite
- öffentliche Unterschriftsbeglaubigung 15,00€ pro Beglaubigung
- amtliche Unterschriftsbeglaubigung 3,00€ pro Beglaubigung
In Bestimmten Fällen kann von einer Gebühr abgesehen werden, diese werden Ihnen am Termin gerne erläutert.
Mit anfallen der Gebühr muss weiterhin gerechnet werden.
Weitere Informationen
Beglaubigte Kopien für alle Standesamtlichen Urkunden (z.B. Kirchenaustritt, Geburtsurkunde, Eheurkunde) können nur beim ausstellenden Standesamtes des Originals erstellt werden.
Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten können bei uns weder erstellt noch beglaubigt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die örtliche Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Bei Rentenangelegenheiten richten Sie sich bitte an Frau Steinfurth (Tel. 06133/ 4901-296) in der Verbandsgemeinde Rhein Selz.
Jegliche Beglaubigungen für Private Zwecke können im Bürgerbüro nicht erstellt werden.