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Sammlungen: Erlaubnispflicht
Leistungsbeschreibung
Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Anträge / Formulare