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Wechsel Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)

  • Leistungsbeschreibung


    Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an-, ab- oder ummelden. An- oder Ummeldungen können i. d. R. nur persönlich durchgeführt werden.


    Ein Wohnungsstatuswechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihre bestehende Nebenwohnung zur Hauptwohnung und gleichzeitig Ihre bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklären oder diesen abmelden. Nach dem Rheinlandpfälzischen Meldegesetz (MGRP) muss der Hauptwohnsitz an dem Ort genommen werden, an dem man sich die überwiegende Zeit aufhält. Dies ist unabhängig davon, ob Sie Ihren alten Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz beibehalten oder diesen aufgeben. Bitte bringen Sie alle Ausweisdokumente mit.

     
    Ein Statuswechsel wird immer in der zuständigen Behörde des neuen Hauptwohnsitzes vollzogen.


    Beispiel:

    aktueller Nebenwohnsitz besteht in Worms
    aktueller Hauptwohnsitz besteht in Mainz

    der neue Hauptwohnsitz ist in Worms
    die ehemalige Adresse in Mainz wird zum Nebenwohnsitz oder abgemeldet.

    Der Statuswechsel erfolgt in diesem Fall auf der zuständigen Behörde in Worms.