Fischereischein Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Rhein-Selz

    Benötigte Unterlagen:

    - Ausweis / Reisepass

    - ein Passbild (muss nicht biometrisch sein)

    - Zeugnis der Fischereiprüfung oder vorherig ausgestellter, blauer Fischereischein als Nachweis


    Welche Gebühren fallen an?


    Jahresfischereischein16,90€
    Jahresfischereischein ermäßigt mit Nachweis (siehe unten)14,00€
    5-Jahresfischereischein55,00€
    5-Jahresfischereischein ermäßigt mit Nachweis (siehe unten)45,50€
    Jugendfischereischein7,60€
    Sonderfischereischein12,20€
    Zweitausfertigung4,00€


    § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und Nr. 4 a Landesverordnung der Fischereiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) und Fischereiabgabe (neue Fassung 08.10.2024)

    Zu den ermäßigten Fischereischeinen zählen u.a. Personen:

    • Schülerinnen und Schüler
    • Auszubildende
    • Studierende
    • Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes
    • Menschen mit Behinderungen
    • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
    • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz