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2.0 Ausweisdokumente (Allgemein)
Leistungsbeschreibung
Ausstellung/Beantragung eines Ausweisdokumentes
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- Express Reisepass
Sie können bei Bedarf mehrere Ausweise (z.B. Personalausweis, Reisepass und/oder vorläufigen Personalausweis) in einem Termin zusammen beantragen.
Sie können den Termin mit 2 Personen wahrnehmen, wenn insgesamt nicht mehr als 3 Ausweise erstellt werden,
oder es sich um maximal 2 Personalausweise und 2 Reisepässe handelt.
Teaser
Ausstellung/Beantragung eines Ausweisdokumentes
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- Express Reisepass
- Kinderreisepass
- Aktualisierung/Verlängerung Kinderreisepass
Sie können bei Bedarf mehrere Ausweise (z.B. Personalausweis, Reisepass und/oder vorläufigen Personalausweis) in einem Termin zusammen beantragen.
Sie können den Termin mit 2 Personen wahrnehmen, wenn insgesamt nicht mehr als 3 Ausweise erstellt werden,
oder es sich um maximal 2 Personalausweise und 2 Reisepässe handelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Leistungsbeschreibung
Ausstellung/Beantragung eines Ausweisdokumentes
- Namensänderung
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- Express Reisepass
- Kinderreisepass
- Aktualisierung/Verlängerung Kinderreisepass
Personalausweise und Reisepässe können nicht verlängert werden. Diese werden immer neu beantragt.
Sie können bei Bedarf mehrere Ausweise (z.B. Personalausweis, Reisepass und/oder vorläufigen Personalausweis) in einem Termin zusammen beantragen.
Sie können den Termin mit 2 Personen wahrnehmen, wenn insgesamt nicht mehr als 3 Ausweise erstellt werden,
oder es sich um maximal 2 Personalausweise und 2 Reisepässe handelt.
Bitte messen Sie Ihre Körpergröße vor dem Termin nach. Dies können Sie auch im Eingangsbereich des Bürgerbüro´s machen.
Fragen Sie diesbezüglich gerne an der Information nach.
Für die Ausstellung eines Ausweises benötigen wir folgende Unterlagen:
- persönliche Anwesenheit der Person
- ein aktuelles/das letzte gültige Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass/Kinderreisepass) oder die Geburtsurkunde im Original
- Biometrische Passbilder (diese dürfen max. 6 Monate alt sein)
Bei einem Ausweis für Kinder/Minderjährigen (Personalausweis unter 16 Jahre / Reisepass unter 18 Jahre)
- Anwesenheit beider Vormünder
oder Anwesenheit eines Vormundes & die Vollmacht + Ausweiskopie des nicht anwesenden Vormundes - Unterlagen des alleinigen Sorgerechts
Bei einer Namensänderung muss zudem Vorgelegt werden:
- Offizieller Nachweis der Namensänderung (Urkunde Standesamt/Hochzeitsurkunde)
Ein Ausweisdokument kann bei einer Namensänderung nicht abgeändert werden.
Dieses muss immer auf dem aktuellen Namen neu beantragt werden.
Ein vorläufiger Ausweis kann erst nach vollzogener Namensänderung beantragt und ausgestellt werden.
Ein Kinderreisepass kann nur vor dem 12. Lebensjahr ausgestellt werden.
Kinderreisepässe, sowie deren Verlängerungen/Aktualisierungen sind seit dem Jahr 2021 max.1 Jahr gültig
Eine Aktualisierung/Verlängerung kann nur getätigt werden, wenn:
- Der Ausweis noch gültig ist (min. 1 Tag vor Ablaufdatum)
- Noch nicht aktualisiert/verlängert wurde
Weitere Informationen
Gebühren und Dauer der Gültigkeit
Personalausweis unter 24 Jahren 22,80€ (6 Jahre gültig)
Personalausweis über 24 Jahre 37,00€ (10 Jahre gültig)
vorläufiger Personalausweis: 10,00€ (3 Monate gültig)
Reisepass unter 24 Jahren 37,50€ (6 Jahre gültig)
Reisepass über 24 Jahre 70€ (10 Jahre gültig)
Express Reisepass: +32,00€ Aufschlag
Dauer der Produktion und Rücklieferung
Personalausweis: 3-4 Wochen
vorläufiger Personalausweis: Anfertigung und Ausstellung am Termin
Reisepass: ca. 8 Wochen, je nach Aufkommen kann sich die Lieferzeit ändern
Express Reisepass: 5 Werktage
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren und Dauer der Gültigkeit:
Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80€ (6 Jahre gültig)
Personalausweis über 24 Jahren: 37,00€ (10 Jahre gültig)
vorläufiger Personalausweis: 10,00€ (3 Monate gültig)
Reisepass unter 24 Jahren 37,50€ (6 Jahre gültig)
Reisepass über 24 Jahren 70€ (10 Jahre gültig)
Express Reisepass: 32,00€ Aufschlag
Bearbeitungsdauer
Dauer der Produktion und Rücklieferung:
Personalausweis: 2-4 Wochen
vorläufiger Personalauseis: Anfertigung und Ausstellung am Termin
Reisepass: 3-6 Wochen
Express Reisepass: 5 Werktage
Kinderreisepass: Anfertigung und Ausstellung am Termin
Aktualisierung/Verlängerung Kinderreisepass: Anfertigung und Ausstellung am Termin
Bemerkungen
Ausweispflicht
Jede/r Deutsche ab dem 16. Lebensjahr ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Personalausweisgesetz). Dies gilt nur, wenn man keinen gültigen Reisepass (E-Pass) hat.
Achtung:
Doppelstaatler/innen (die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben) müssen sich in Deutschland mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument ausweisen können.
Nach dem Passgesetz kann jede/r Deutsche einen Reisepass (E-Pass) beantragen - unabhängig vom Alter (also auch Kinder, wenn der Ausweis für eine Reise in Länder notwendig ist, die keine Kinderausweise anerkennen).
Sie können folgende Ausweisdokumente in Ihrer Verwaltung beantragen:- Personalausweis (Bundespersonalausweis)
- Reisepass (E-Pass) - Auch als Express- oder 48-Seiten Pass
Diese Ausweisdokumente werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Herstellung und Übersendung der fertigen Ausweisdokumente dauert ca. 3 ? 4 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit bei der Antragstellung.
Außerdem können Sie in Ihrer Verwaltung folgende Pässe und Ausweise beantragen, die dort direkt gefertigt werden.- Kinderreisepass
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass (Maschinenlesbar)
Bitte informieren Sie sich in jedem Fall über die Einreisebestimmungen des Landes, in das Sie einreisen möchten
Sie müssen die Ausweise persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Der Bundespersonalausweis kann auch in Ausnahmefällen am Nebenwohnsitz beantragt werden, wenn die Person in absehbarer Zeit nicht zum Hauptwohnsitz kommt.
Wenn Sie bereits ein Ausweisdokument besitzen und sich keine Änderungen ergeben haben, benötigen Sie folgende Unterlagen:- Identitätsnachweis (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass)
- Ein aktuelles Lichtbild
Grundsätzlich ist Ihr persönliches Erscheinen nach § 4 LPauswG erforderlich. Ausnahmen sind möglich, dann benötigen Sie:
- Ärztliches Attest
- Vollmacht
- Ausweis des Bevollmächtigten
- Ihre Unterschrift
Sie können Ihren neuen Personalausweis unter Abgabe des alten Ausweisdokuments in Ihrer Verwaltung abholen.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihren Ausweis persönlich abzuholen, können Sie sich bei der Abholung auch durch eine bevollmächtigte Person (Schriftliche Vollmacht) vertreten lassen. Denken Sie bitte daran, dass diese sich ausweisen muss und Sie das alte Ausweisdokument mitbringen müssen.
Lichtbild
Wie muss Ihr "Passbild" beschaffen sein?- aktuell ("Original" und Bild müssen noch identisch sein.)
- Maße: 35 x 45 mm
- Kontrastreich, sehr gute Fotoqualität, gute Auflösung bei Digitalkameras
- Der Hintergrund muss hell und einfarbig sein
- Keine Uniform
- Keine Kopfbedeckung (Ausnahme: aus religiösen Gründen, z.B. Bürger/innen muslimischen Glaubens, Ordensschwestern)
- Bei Kindern (generell ist keine Kopfbedeckung zugelassen; es darf keine weitere Person abgebildet sein!)
Ausweis,Pass
Kinderreisepass
Personalausweis
E-Pass
Express-Reisepass
Verlust von Ausweispapieren