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1.1 Ummeldung/Umzug mehrere Personen (Allgemein)
Leistungsbeschreibung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Leistungsbeschreibung Ummeldung/Umzug mehrere Personen (Allgemein)
- An-/Ummeldung von Mehreren Personen z.B.
- max. 3 einzelne Personen
- Ehepaare
- Familien mit Kindern
Unterlagen
- persönliche Anwesenheit aller Umziehenden Personen
- alle aktuellen Ausweise im Original (Personalausweis/ Reisepass/Kinderreisepass) oder die Geburtsurkunde im Original
- vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
Dies ist NICHT der Miet- oder Kaufvertrag!
Auch bei Bezug durch den/die Eigentümer-in muss dieses Dokument vorlegen werden.
Sie finden dieses Formular hier als Download: Wohnungsgeberbestätigung mit Ausfüllhilfe.pdf
oder auf unserer Verbandsgemeindewebseite (Kategorie "Bürger& Service" , Punkt "Formulare" ) - Bei einem Neubau muss die Hausnummerzuteilung (ggf. Baugenehmigung) vorgelegt werden
- ggf. Heiratsurkunde / rechtskräftiges Scheidungsurteil (wenn vorhanden)
- bei Urkunden, die nicht auf der deutschen Amtssprache ausgestellt sind, benötigen wir neben dem Original zudem eine beglaubigte Übersetzung von einem Notar oder eine Internationale Urkunde
Ummeldung von Kindern (unter 18 Jahre)
- beide Vormünder persönlich anwesend oder ein Vormund mit Vollmacht des anderen zur Ummeldung
- Nachweis des alleinigen Sorgerechtes im Original
- Geburtsurkunde des Kindes oder Ausweis im Original (ggf. mit Übersetzung)
weitere Informationen
- Eine Anmeldung kann nur erfolgen, wenn der Wohnsitz bereits bezogen wurde.
- Diese Erfolgt immer Rückwirkend zum Datum auf der Wohnungsgeberbestätigung
- Bitte Überprüfen Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung vor Termin auf Vollständigkeit.
Wohnungsgeberbestätigung mit Ausfüllhilfe.pdf
In Folgenden Fällen kann eine Vollmacht zu Ummeldung erstellt werden:
(die persönliche Anwesenheit muss hierbei nicht mehr geleistet werden)
- Ehepaare (zusätzlich Vorlage der Eheurkunde im Original)
- Kinder unter 18 Jahren (siehe Ummeldung von Kindern)
Anträge / Formulare