Leistungsbeschreibung Umzug Einzelperson (Allgemein)
- An-/Ummeldung einer Einzelperson
Unterlagen
- persönliche Anwesenheit der Umziehenden Person
- alle aktuellen Ausweise im Original (Personalausweis/ Reisepass/Kinderreisepass) oder die Geburtsurkunde im Original
- vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
Dies ist NICHT der Miet- oder Kaufvertrag!
Auch bei Bezug durch den/die Eigentümer-in muss dieses Dokument vorlegen werden.
Sie finden dieses Formular hier als Download: Wohnungsgeberbestätigung mit Ausfüllhilfe.pdf
oder auf unserer Verbandsgemeindewebseite (Kategorie "Bürger& Service" , Punkt "Formulare" ) - Bei einem Neubau muss die Hausnummerzuteilung (ggf. Baugenehmigung) vorgelegt werden
- ggf. Heiratsurkunde / rechtskräftiges Scheidungsurteil (wenn vorhanden)
- bei Urkunden, die nicht auf der deutschen Amtssprache ausgestellt sind, benötigen wir neben dem Original zudem eine beglaubigte Übersetzung von einem Notar oder eine Internationale Urkunde
weitere Informationen
- Eine Anmeldung kann nur erfolgen, wenn der Wohnsitz bereits bezogen wurde.
- Diese Erfolgt immer Rückwirkend zum Datum auf der Wohnungsgeberbestätigung
- Bitte Überprüfen Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung vor Termin auf Vollständigkeit.