Leistungsbeschreibung Jugendfischereischein
- Ausstellung Jugendfischereischein
Unterlagen
- persönliche Anwesenheit des Kindes dessen/deren Schein erstellt wird
- persönliche Anwesenheit eines Vormundes
- aktuelles Passbild (bei neu Ausstellung)
weitere Informationen
- Ein Jugendfischereischein ist max. ein Kalenderjahr gültig und läuft immer zum 31.Dez. des aktuellen Jahres ab.
- Der Jugendfischereischein wird am Termin direkt Angefertigt und Ausgehändigt
- Ein Jugendfischereischein kann nur bis zu dem 15. Lebensjahr Ausgestellt werden
- Ab dem Jahr, in dem das 16. Lebensjahr erreicht wird, ist zur Ausstellung des Fischereischeins eine Prüfung abzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Jahresfischereischein | 16,90€ |
Jahresfischereischein ermäßigt mit Nachweis (siehe unten) | 14,00€ |
5-Jahresfischereischein | 55,00€ |
5-Jahresfischereischein ermäßigt mit Nachweis (siehe unten) | 45,50€ |
Jugendfischereischein | 7,60€ |
Sonderfischereischein | 12,20€ |
Zweitausfertigung | 4,00€ |
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a und Nr. 4 a Landesverordnung der Fischereiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) und Fischereiabgabe (neue Fassung 08.10.2024)
Zu den ermäßigten Fischereischeinen zählen u.a. Personen:
- Schülerinnen und Schüler
- Auszubildende
- Studierende
- Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes
- Menschen mit Behinderungen
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz