Leistungsbeschreibung Fischereischein (über 16 Jahre)
- Jahresfischereischein
- 5-Jahresfischereischein
- Sonderfischereischein
- Fischereischein ausstellen
- Fischereischein aus anderem Bundesland umschreiben
Unterlagen
- Persönliche Anwesenheit der Person dessen/deren Fischereischein erstellt/verlängert wird
- Ausweisdokument der Person (Personalausweis/Reisepass)
- alten Fischereischein oder Prüfungsunterlagen
- aktuelles Passbild (bei neu Ausstellung)
Weitere Informationen
- Ein Fischereischein wird auf 1 oder 5 Kalenderjahre ausgestellt und läuft immer zum 31.12.20XX ab.
- Das aktuelle Jahr wird immer als erstes Jahr gerechnet
- Der Fischereischein wird am Termin direkt Angefertigt und Ausgehändigt
Bei der Übertragung des Fischereischeines aus einem anderen Bundesland wird immer ein neuer Schein ausgestellt, welcher in RLP gültig ist.
Welche Gebühren fallen an?
Jahresfischereischein | 16,90€ |
Jahresfischereischein ermäßigt mit Nachweis (siehe unten) | 14,00€ |
5-Jahresfischereischein | 55,00€ |
5-Jahresfischereischein ermäßigt mit Nachweis (siehe unten) | 45,50€ |
Jugendfischereischein | 7,60€ |
Sonderfischereischein | 12,20€ |
Zweitausfertigung | 4,00€ |
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a und Nr. 4 a Landesverordnung der Fischereiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) und Fischereiabgabe (neue Fassung 08.10.2024)
Zu den ermäßigten Fischereischeinen zählen u.a. Personen:
- Schülerinnen und Schüler
- Auszubildende
- Studierende
- Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes
- Menschen mit Behinderungen
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz