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Waage und  Richterhammer

Schiedsamt

Schiedsamt der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Welche Aufgaben hat eine Schiedsperson und in welchen Fällen kann sie Ihnen helfen?

Der Schiedsmann steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung.

Die Schiedsperson soll in nachstehenden Privatklagedelikten (Straftaten), in denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat, schlichten:

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, die vermögensrechtlicher Art (z.B. Mietzinsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche u.a.m.), in Streitigkeiten aus dem Nachbarschaftsrecht sowie in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre können Sie die Schiedsperson bitten, den Streit zu schlichten.

Schlichten ist besser als Richten!
Dies deshalb, da bei der Schiedsperson keine Partei "gewinnt" oder "verliert", wodurch die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass der Frieden von Dauer ist.

Im Schiedsverfahren sind Sie immer Gewinner, da

  • Ihr Fall schnell bearbeitet (auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten) wird und
  • das Verfahren kostengünstig ist.

Was können Sie erwarten?
Sie sitzen an einem Tisch mit der zuständigen Schiedsperson und der Person, mit der Sie sich im Streit befinden, und klären die strittige Angelegenheit.

Dies ist auch in den Fällen so, in denen Sie mit der anderen Partei, mit der Sie im Streit liegen, nicht mehr reden können. Die rheinland-pfälzische Schiedsamtsordnung schreibt in Strafsachen das persönliche Erscheinen der Parteien vor und gibt im Fall der Nichtbefolgung den Schiedspersonen die Möglichkeit ein Ordnungsgeld zu verhängen.

In einem Gespräch mit der neutralen Schiedsperson, welche durch den abgelegten Eid zur absoluten Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet ist, wir versucht den Streit beizulegen und einen Vergleich zu schließen.

Für den Fall, dass dies trotz aller Bemühungen nicht gelingen sollte, haben Sie immer noch die Möglichkeit,
gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Nachfolgend finden Sie die Schiedspersonen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, mit den zuständigen Schiedsamtsbezirken: