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Rechtskräftige Bebauungspläne
Rechtskräftige Bebauungspläne und Satzungen
Die Gemeinden und Städte haben die Planungshoheit für ihr Gebiet und können Bauleitpläne aufstellen. Ziel dieser Bauleitpläne ist es, die städtebauliche Entwicklung in Stadt und Land zu ordnen. In den Bauleitplänen haben die Gemeinden die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten.
Im Unterschied zum Flächennutzungsplan - als vorbereitender Bauleitplan - enthält der Bebauungsplan die gegenüber jedermann rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Bitte beachten Sie:
Soweit der Plan nicht in Originalgröße ausgedruckt werden kann, muss der Maßstab nicht mit dem Originalmaßstab übereinstimmen.
- der Ortsgemeinde Dalheim
- der Ortsgemeinde Dexheim
- der Ortsgemeinde Dienheim
- der Ortsgemeinde Dolgesheim
- der Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim
- der Ortsgemeinde Eimsheim
- der Ortsgemeinde Friesenheim
- der Ortsgemeinde Guntersblum
- der Ortsgemeinde Hahnheim
- der Ortsgemeinde Hillesheim
- der Ortsgemeinde Köngernheim
- der Ortsgemeinde Ludwigshöhe
- der Ortsgemeinde Mommenheim
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