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Bauen in der Verbandsgemeinde
Bauen in der Verbandsgemeinde
Zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung steht den Kommunen die Bauleitplanung zur Verfügung, die sich aus den beiden Planungsinstrumenten Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zusammensetzt. Für den Flächennutzungsplan, der sich immer auf das gesamte Verbandsgemeindegebiet, ist die Verbandsgemeinde selbst zuständig, während die Zuständigkeit für die Bebauungspläne, die immer nur für kleinere Teilbereiche einer Kommune aufgestellt werden, bei den jeweiligen Ortsgemeinden / Städten angesiedelt ist.
Die als Satzung beschlossenen Bebauungspläne der einzelnen Ortsgemeinden und Städte der Verbandsgemeinde Rhein-Selz können mit ihren rechtsverbindlichen Festsetzungen sowie ihren jeweiligen Geltungsbereichen unter folgendem Link eingesehen werden:
Gemäß § 4a Abs. 4 des Baugesetzbuch i.V.m. § 27a VwVfG sind auch die laufenden Bauleitplanverfahren der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich zu machen. Dementsprechend können Sie sich nachstehend über die im Aufstellungs- oder Änderungsverfahren befindlichen Bauleitplänen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, sowie den Ortsgemeinden und Städte informieren.