Kleine Schreibtafel mit Kreide und Schwamm

Schulbuchausleihe

Schulbuchausleihe

In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit der entgeltlichen und der unentgeltlichen Schulbuchausleihe:

Entgeltliche Schulbuchausleihe

Eine Ausleihe der zu beschaffenden Lernmittel gegen Ausleihgebühr ist für alle Eltern möglich. Sie benötigen hierfür lediglich ein Benutzerkonto sowie eine individuelle Zugangskennung. Ein Benutzerkonto können Sie auf der Internetseite der Schulbuchausleihe Rheinland-Pfalz anlegen.
Die Zugangskennung erhalten Sie fristgerecht zum Beginn des Anmeldezeitraums in Form eines Elternbriefs von der entsprechenden Grundschule.

Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen oder Ihnen kein Internet-Zugang zur Verfügung stehen, können Sie sich gerne an die o.g. Ansprechpartner der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz wenden.

Unentgeltliche Schulbuchausleihe

Die Schulen verteilen zu Beginn des 2. Schulhalbjahres den „Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit“.

Ob Sie im Rahmen der Gewährung von Lernmittelfreiheit Anspruch auf unentgeltliche Schulbuchausleihe haben, hängt vom Einkommen des Haushaltes ab, in dem der Schüler / die Schülerin lebt. Die entsprechenden Vorschriften und Einkommensgrenzen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das dem Antrag beigefügt ist.
Den vollständig ausgefüllten Antrag nebst Einkommensnachweisen des jeweilig angegebenen Kalenderjahres geben Sie bitte bis 15. März eines jeden Jahres bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz ab. Sie erhalten von uns innerhalb einer angemessenen Frist Nachricht, ob Ihr Antrag genehmigt wurde. Ist dies der Fall, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Ein Schulbuchpaket wird automatisch vorbereitet und Sie erhalten über die Grundschule eine Mitteilung über die Ausgabe.
Sollte Ihr Antrag nicht genehmigt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilzunehmen.

Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite der Schulbuchausleihe Rheinland-Pfalz.

Rückgabe / Ausgabe der ausgeliehenen Schulbücher

Grundsätzlich sind die rückgabepflichtigen Schulbücher des laufenden Schuljahres in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien an den Schulträger zurückzugeben. Die Ausgabe der neuen Bücher für das kommende Schuljahr erfolgt in der Regel in der letzten Woche der Sommerferien.

Die Rückgabe sowie die Ausgabe findet in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz in Oppenheim statt.
Bezüglich der genauen Rückgabe- und Ausgabezeiten werden Sie durch einen Elternbrief, den die Grundschulen verteilen, rechtzeitig informiert.

Ansprechpartner bei Fragen

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