- Rathaus & Politik
- Bürger & Service
- Bildung & Soziales
- Tourismus
Landesweite Ehrenamtskarte
Landesweite Ehrenamtskarte
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichen Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Mit ihr können landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen. Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.
Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?
Erhalten kann sie, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Wer eine Juleica besitzt, braucht keine Ehrenamtskarte beantragen - alle Vergünstigungen der Ehrenamtskarte gelten automatisch.
Wie kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?
Der bzw. die Ehrenamtliche muss ein Antragsformular ausfüllen welches Sie unten beigefügt oder auf der Website der Landesregierung finden können. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Der Antrag ist dann an die Kommunalverwaltung zu
senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um
Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.
Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen für die Ehrenamtskarte?
Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten
Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder
Selbsthilfegruppen u. ä. geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftszeiten.
Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?
Typische Vergünstigungen sind beispielsweise ermäßigte Eintrittspreise oder zwei Tickets zum Preis von einem
für Museen, Bäder, Theater, Veranstaltungen sowie Ermäßigungen auf Waren oder Dienstleistungen oder
Einladungen zu besonderen Veranstaltungen. Alle Vergünstigungsangebote finden Sie auf der Website der Landesregierung. Einrichtungen und Unternehmen, die die landesweite Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen
unterstützen, sind an einem Mitmach-Aufkleber zu erkennen.